Ob Sie Amateur oder Profi sind: Das UNESCO-Welterbe Zollverein bietet für jede Linse das passende Motiv. Wir freuen uns, wenn Sie auf dem Gelände fotografieren und drehen.
Locationanfragen für Kino-, Spielfilm- und Serienproduktionen richten Sie bitte direkt an:
veranstaltungsmanagement@zollverein.de.
Alle anderen Anfragen an
filmfoto.genehmigung@zollverein.de.
PRIVATE AUFNAHMEN
Film- und Fotoaufnahmen zu privaten Zwecken sind genehmigungs- und kostenfrei auf dem gesamten Gelände möglich.
Ausnahmen sind Hochzeitshootings (siehe FAQs Frage 8) sowie technisch und personell betreuungsintensive Drehs und Shootings. Private Aufnahmen mit einer Drohne sind nicht gestattet (siehe FAQs Frage 11).
REDAKTIONELLE AUFNAHMEN
Redaktionelle Foto- und Dreharbeiten auf dem freizugänglichen Außengelände sowie im Besucherzentrum Ruhr und Portal der Industriekultur in der Kohlenwäsche (A14) sind nicht genehmigungspflichtig. Wir bitten allerdings um eine Anmeldung per E-Mail. Aufnahmen mit einer Drohne müssen angemeldet und genehmigt werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Factsheet für redaktionelle Fotografier- und Drehgenehmigungen.
KOMMERZIELLE AUFNAHMEN
Für Foto- und Filmaufnahmen, die zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht werden sollen, ist eine Genehmigung erforderlich. Ob das Shooting bzw. der Dreh kostenpflichtig ist oder nicht, hängt von dem jeweiligen Verwendungszweck ab.
Bitte füllen Sie unseren Antrag für eine kommerzielle Fotografier- und Drehgenehmigung aus.
Sie fotografieren und drehen auf eigene Verantwortung auf einem Privatgelände. Bitte beachten Sie, dass abgesperrte Bereiche des Geländes nicht betreten werden dürfen und die Grünflächen, der Ehrenhof, das Forum Kohlenwäsche und der Gleisboulevard nicht mit Fahrzeugen befahren werden dürfen. Das gesamte Gelände darf ausschließlich auf den gekennzeichneten Straßen und Parkplätzen befahren werden. Die Sicherheit der Besucher ist zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, auch dürfen Besucher durch Foto- und Dreharbeiten nicht behindert werden Den Anweisungen des Personals der Stiftung Zollverein ist immer Folge zu leisten.
Solange die Bilder auf den Freiflächen gemacht und ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, benötigen Sie keine Genehmigung, Gebühren fallen nicht an. Dies schließt auch die Nutzung der Bilder auf einer privaten Homepage oder auch in einer Fotocommunity ein.
Ausnahmen sind Hochzeitshootings (siehe FAQs Frage 8) sowie technisch und personell betreuungsintensive Drehs und Shootings. Private Aufnahmen mit einer Drohne sind nicht gestattet.
Für Foto- und Filmaufnahmen, die zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht werden sollen, ist eine Genehmigung erforderlich. Ob das Shooting bzw. der Dreh kostenpflichtig ist oder nicht, hängt von dem jeweiligen Verwendungszweck ab.
Die Nutzungsrechtsgebühren, die bei der kommerziellen Verwertung anfallen, werden für den Erhalt des Industriedenkmals Zeche und Kokerei Zollverein verwendet.
Redaktionelle Foto- und Dreharbeiten auf dem freizugänglichen Außengelände sowie im Besucherzentrum Ruhr und im Portal der Industriekultur in der Kohlenwäsche (A14) sind nicht genehmigungspflichtig. Wir bitten allerdings um eine Anmeldung per E-Mail an filmfoto.genehmigung@zollverein.de mit Name, Medium und Foto- bzw. Drehtermin.
Dies gilt für alle Aufnahmen, die zu redaktionellen Zwecken entstehen sowie für Bildbände, Reiseführer und Lehrmaterial.
Ist das Zollverein-Gelände jedoch nur Kulisse für ein Produkt oder eine Dienstleistung, fallen gegebenenfalls Kosten an. Diese orientieren sich an den marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte.
Ausnahmen sind genehmigungspflichtige Aufnahmen mit Drohnen (siehe Frage 11).
Weitere Informationen finden Sie in unserem Factsheet für redaktionelle Fotografier- und Drehgenehmigungen.
Ein gewerblicher Fotokurs/Fotoworkshop auf dem Zollverein-Gelände ist anmeldepflichtig, das gilt auch für Fotokurse von öffentlichen Trägern wie z.B. Volkshochschulen. Treffen von nicht gewerblichen Fotoclubs benötigen keine Genehmigung.
Für Bilder, die bei Wettbewerben eingereicht werden sollen, stellen wir Ihnen vorab eine kostenfreie Fotografier-/Drehgenehmigung aus.
Eine Weitergabe an Bildagenturen oder Fotoportale, die Bilder ausschließlich zur redaktionellen Nutzung anbieten (Hinweis: Editorial Use Only), ist mit einer Foto- bzw. Drehgenehmigung der Stiftung Zollverein möglich.
Für private Hochzeitshootings stehen vordefinierte Orte auf dem Gelände zur Verfügung. Damit dieser Fototermin für alle Beteiligten reibungslos und ungestört verläuft, bitten wir um eine Anmeldung. Bitte teilen Sie uns per E-Mail Datum und Uhrzeit des Shootings mit, anschließend erhalten Sie eine Bestätigung und einen Lageplan mit den Shooting-Locations.
Die Genehmigung gilt für den vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
Die Stiftung Zollverein ist bemüht, Anfragen umgehend zu bearbeiten. Dennoch sollte ein Vorlauf von bis zu fünf Werktagen eingeplant werden.
Für Aufnahmen mit einer Foto- oder Kameradrohne ist aus versicherungstechnischen Gründen immer eine schriftliche Genehmigung der Stiftung Zollverein notwendig. Drohnenflüge sind ausschließlich für redaktionelle Foto- und Videoaufnahmen erlaubt. Private Drohnenflüge, sowie Kunst-, Renn- oder Übungsflüge sind auf dem gesamten Außengelände verboten. In jedem Fall ist eine Zusatzversicherung für Modellflieger/Multicopterflieger erforderlich. Ab zwei Kilo Startmasse sind zusätzliche Auflagen des Landes Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.
Die Genehmigung gilt, falls nicht anders angegeben, für die Freiflächen des Welterbes Zollverein. Die denkmalgeschützten Innenräume können nur in Begleitung eines Gästeführers oder einer Gästeführerin betreten werden. Kunden, die bei der Stiftung Zollverein eine Eventlocation gemietet haben, benötigen für das Fotografieren in Innenräumen keine weitere Genehmigung.
Die Mitarbeiter des Pförtnerteams, des Facilitymanagements und des Securitydienstes sind angehalten, Genehmigungen zu überprüfen.
Aktaufnahmen sind nicht gestattet. Pornographische Aufnahmen sind untersagt und werden zur Anzeige gebracht. Das Mitführen von Waffen, Waffenrepliken, Feuer, Feuerwerkskörpern, Kunstnebel und die Verwendung von Showflitter sind nicht zulässig.
Doppelbock, Schacht XII: Das berühmte Wahrzeichen Zollvereins erstrahlt von Einbruch der Dämmerung bis 23:00 Uhr in weißem Licht.
Rolltreppe zur Kohlenwäsche, Schacht XII: Die orange-leuchtende Rolltreppe der in die Kohlenwäsche ist in der Regel bis 18:00 Uhr geöffnet und bis 23:00 Uhr beleuchtet.
Kokerei Zollverein: Die Kokerei Zollverein wird von Einbruch der Dämmerung bis 23:00 Uhr durch das Lichtkunstwerk „Monochromatic Red And Blue“ von Jonathan Speirs und Mark Major in rotem und blauen Licht spektakulär in Szene gesetzt.
Schicken Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Anfrage bitte an filmfoto.genehmigung@zollverein.de. Die Anfrage wird innerhalb von fünf Werktagen von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter bearbeitet.