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Teilnahme-bedingungen

Malaktion zum Zechenfest

Teilnahmebedingungen für die Malaktion zum Zechenfest 2024
  1. Geltungsbereich
    Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Malaktion zum Zechenfest 2024, das unter dem Motto „Feiern mit Herz“ steht. Die Malaktion (auch: Malwettbewerb) wird veranstaltet von der Stiftung Zollverein, Bullmannaue 11, 45327 Essen („veranstaltende Organisation“). Eine Teilnahme am Malwettbewerb ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen alle Teilnehmenden diese ausdrücklich an.
  2. Teilnahme an der Malaktion zum Zechenfest 2024
    2.1. Um an der Malaktion teilzunehmen, muss das selbst gemalte Motiv per Post oder persönlich bei der veranstaltenden Organisation [Stiftung Zollverein, Bullmannaue 11, 45327 Essen] eingereicht werden.
    2.2. Die Einsendung eines Motivs durch Minderjährige setzt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Mit der Einreichung wird bestätigt, dass dieses Einverständnis vorliegt.
    2.3. Ebenfalls wird mit der Einreichung das Einverständnis erteilt, dass das Motiv auf die Stoffbeutel, die zum Zechenfest 2024 verteilt werden, gedruckt und auf den Leinwänden beim Zechenfest 2024 präsentiert werden darf.
    2.4. Das selbst gestaltete Motiv passt thematisch zu dem Motto des Zechenfestes „Feiern mit Herz“ oder zum UNESCO-Welterbe Zollverein im Allgemeinen.
    2.5. Die Teilnahme ist freiwillig, kostenlos und erfolgt ohne Vergütung. Die Teilnahme sowie die Gewinnchancen sind unabhängig vom Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
    2.6. Die teilnehmende Person vermerkt eine Absendeadresse auf ihrer Einreichung, unter der Sie postalisch zu erreichen ist.
    2.7. Allen Teilnehmenden steht es zur freien Wahl, ob Sie der veranstaltenden Organisation ihren Vornamen und ihr Alter mitteilen möchten.
    2.8. Nicht zulässig und von der Gewinnchance ausgeschlossen sind Gewalt verherrlichende, sittenwidrige oder sonstige anstößige Motive.
  3. Teilnahmeberechtigung
    3.1. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person zwischen drei und achtzehn Jahren.
    3.2. Voraussetzung der Teilnahme für Minderjährige ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Mit der Einsendung eines Motivs wird bestätigt, dass dieses Einverständnis vorliegt.
    3.3. Alle Teilnehmenden können nur im eigenen Namen und nur einmal am Malwettbewerb teilnehmen.
    3.4. Die Teilnahme ist per Post oder durch persönliche Abgabe des Motivs bei [Stiftung Zollverein, Bullmannaue 11, 45327 Essen] möglich.
    3.5. Die Malaktion „Feiern mit Herz“ findet ausschließlich im Jahr 2024 statt. Eine Teilnahme nach dem 31.08.2024 ist nicht mehr möglich.
    3.6. Die veranstaltende Organisation behält sich vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich Teilnehmende der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen sowie wenn sie gegen die Bedingungen unter Punkt 2.8. verstoßen.
    3.7. Die Teilnehmenden müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung nachweisen. Weisen die Teilnehmenden innerhalb der von der veranstaltenden Organisation gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält die veranstaltende Organisation sich vor, die Teilnehmenden von der Malaktion auszuschließen.
  4. Durchführung und Gewinne
    Im Zeitraum nach Ablauf der Einreichungsfrist (31.08.2024) bis zum Beginn des Zechenfestes 2024 wird eine von der veranstaltenden Organisation benannte Jury das Gewinnermotiv bestimmen.
    4.1. Das Gewinner-Motiv wird auf Stoffbeutel gedruckt, die beim Zechenfest 2024 verteilt werden.
    4.2. Eine Auswahl der Motive, die nicht gewinnen, werden beim Zechenfest 2024 auf einer Leinwand präsentiert.
    4.3. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von der veranstaltenden Organisation angegebenen Umfang, nämlich dem Druck des Gewinner-Motivs auf Stoffbeutel. In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des Preises behält sich die veranstaltende Organisation das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen.
    4.4. Wenn aus einem Grund, den die veranstaltende Organisation nicht zu vertreten hat, es nicht möglich ist, die Malaktion wie geplant durchzuführen, insbesondere durch Ausfall der für die Aktion vorgesehenen Onlineplattform, Computerviren, Fehler, Manipulationen, unbefugte Eingriffe, Betrug, technischem Versagen, Korruption, Hackerangriffe, fehlerhafte Übermittlung oder anderen Ursachen, die die Sicherheit, Fairness, Integrität oder angemessene Durchführung der Aktion stören oder beeinträchtigen, hat die veranstaltende Organisation das Recht, die Aktion abzubrechen, zu beenden, abzuändern oder auszusetzen. Die veranstaltende Organisation übernimmt keine Gewähr für den störungsfreien Zugang zur Aktion. Die veranstaltende Organisation übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
    4.5. Die veranstaltende Organisation übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmenden oder Dritten durch die Annahme und/oder Nutzung des Gewinns entstehen. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.
    4.6. Der Anspruch auf einen Gewinn ist nicht übertragbar.
    4.7. Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinnerinnen sind ausgeschlossen.
    4.8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  5. Haftungsausschluss
    5.1. Ansprüche von Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Person aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der veranstaltenden Organisation, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    5.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die veranstaltende Organisation nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der teilnehmenden Person aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    5.3. Die Einschränkungen der vorherstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertretenden und Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Organisation, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    5.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  6. Abschließende Bestimmungen
    6.1. Die veranstaltende Organisation behält sich vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen von der Teilnahme am Malwettbewerb auszuschließen. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich Teilnehmende der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen oder die Malaktion in anderer unlauterer Weise zu beeinflussen versuchen.
    6.2. Für die Durchführung des Malwettbewerbs sowie sämtliche sich hieraus ergebene Ansprüche gelten ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl führt jedoch nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen.
    6.3. Die bereitgestellten Informationen (Absendeadresse) werden einzig für den unter Punkt 3.7. genannten Zweck verwendet und dürfen zu diesem Zweck gespeichert und weiterverarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach der Veranstaltung werden die Daten gelöscht.
    6.4. Sollte die teilnehmende Person ihren Namen und ihr Alter angeben, dürfen diese bereitgestellten Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit der veranstaltenden Organisation in Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Malaktion und das Zechenfest 2024 genutzt werden. Zu diesem Zweck dürfen Name und Alter gespeichert und weiterverarbeitet werden.
    6.5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: Juli 2024